Beamte können Kommentare blockieren, die nicht durch die erste Änderung geschützt sind, einschließlich Kommentare, die eine echte und unmittelbare Bedrohung für eine andere Person darstellen, andere dazu anstiften, unmittelbar gegen das Gesetz zu verstoßen, oder obszöne Sprache im Sinne des U. S. Supreme Court enth alten.
Kann ein Vertreter Wähler in sozialen Medien blockieren?
Das U. S. Court of Appeals for the Eighth Circuit hat heute zugestimmt, dass Beamte, die Social-Media-Konten zur Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten nutzen, die erste Änderung einh alten müssen und Personen von diesen Konten nicht sperren könnenbasierend auf Standpunkt.
Können Beamte Facebook-Kommentare löschen?
Wenn ein Beamter soziale Medien als Regierungsakteur auf die oben genannte Weise nutzt, kann der Beamte keine Personen aufgrund unterschiedlicher Ansichten ausschließen. Das bedeutet, dass sie Benutzer nicht blockieren, bestimmte Kommentare löschen oder den Zugriff auf andere Weise auf der Grundlage der geäußerten Standpunkte einschränken können.
Können Beamte Facebook-Posts löschen?
Das US-Berufungsgericht Fourth Circuit in der Rechtssache Davison gegen Randall hat beschlossen, dass gewählte Amtsträger auf ihrer „Regierungsbeamten“-Facebook-Seite keine Kommentare löschen oder Benutzer blockieren können. … Derzeit können gewählte Amtsträger, die ihre persönliche Facebook-Seite oder ihre Facebook-Kampagnenseite verwenden, Kommentare löschen und Benutzer blockieren.
Dürfen Regierungsbeamte soziale Medien nutzen?
Sicherlich haben Regierungsbeamte die Fähigkeit, soziale Medien zu nutzen, um ihre eigene Ausdrucksweise zu vertreten und sich für einzusetzen.