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Sind Begünstigte berechtigt, Nachlasskonten einzusehen?

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Sind Begünstigte berechtigt, Nachlasskonten einzusehen?
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Video: Sind Begünstigte berechtigt, Nachlasskonten einzusehen?

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Begünstigte, die dem ernannten Testamentsvollstrecker nicht vertrauen oder der Meinung sind, dass die ergriffenen Maßnahmen andere ungerechtfertigt bereichert haben, haben das gesetzliche Recht, eine detaillierte Aufstellung des Nachlassvermögens einzusehen. Die Buchh altung sollte aufführen: Alle Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers.

Muss ein Testamentsvollstrecker den Begünstigten die Buchh altung vorlegen?

Ob Sie ein Begünstigter oder ein Testamentsvollstrecker eines Nachlasses sind, Sie stellen sich vielleicht die Frage, ob ein Testamentsvollstrecker den Begünstigten eine Buchh altung vorlegen muss. Die Antwort lautet: ein Nachlassverw alter ist nicht automatisch verpflichtet, eine Nachlassbuchh altung einzureichen.

Was muss ein Testamentsvollstrecker den Begünstigten offenlegen?

Ein Testamentsvollstrecker muss den Begünstigten alle Handlungen, die er für den Nachlass vorgenommen hat, offenlegen Quittungen für Wechselzahlungen und den Verkauf von Immobilien oder anderem Eigentum müssen aufgeführt werden. Ausschüttungen von Geldern oder Eigentum an Begünstigte müssen Dollarbeträge angeben und das betreffende Eigentum und die betroffenen Begünstigten identifizieren.

Auf welche Informationen hat ein Testamentsberechtigter Anspruch?

Begünstigte haben Anspruch auf eine Buchführung – einen detaillierten Bericht über alle Einnahmen, Ausgaben und Ausschüttungen aus dem Nachlass – innerhalb einer angemessenen Frist. Begünstigte sind auch berechtigt, vom Testamentsvollstrecker verlangte Entschädigungen zu prüfen und zu genehmigen.

Wann kann der Begünstigte Nachlasskonten SEHEN?

Im Allgemeinen sind die einzigen Personen, die berechtigt sind, Nachlasskonten während der Nachlassprüfung einzusehen, die verbleibenden Begünstigten des Nachlasses.

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