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Was ist zuordenbarer Überschuss und verfügbarer Überschuss?

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Was ist zuordenbarer Überschuss und verfügbarer Überschuss?
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Video: Was ist zuordenbarer Überschuss und verfügbarer Überschuss?

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Anonim

Unterscheidung zwischen zuordenbarem Überschuss und verfügbarem Überschuss: Der Begriff „zuordenbarer“Überschuss wird in Abschnitt 2 (4) des Bonuszahlungsgesetzes von 1965 definiert. Es ist der Arbeitnehmeranteil am verfügbaren Überschuss. Verfügbarer Überschuss bezeichnet den gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes berechneten verfügbaren Überschuss

Was ist anrechenbarer Überschuss?

(4) „zurechenbarer Überschuss“bedeutet (a) in Bezug auf einen Arbeitgeber, ein Unternehmen 3[(anders als ein Bankunternehmen Unternehmen)], das nicht die im Einkommensteuergesetz vorgeschriebenen Vorkehrungen für die Erklärung und Zahlung der aus seinen Gewinnen zu zahlenden Dividenden innerhalb Indiens getroffen hat gemäß den Bestimmungen von

Was verstehen Sie unter verfügbarem Überschuss und zuordenbarem Überschuss?

Bedeutung von "verfügbarer Überschuss" und "verfügbarer Überschuss"

Der Saldo wird als "verfügbarer Überschuss" bezeichnet. Ein Prozentsatz des verfügbaren Überschusses, der gemäß den Bestimmungen von Unterabschnitt (4) vonAbschnitt 2 berechnet wird, wird als "zuteilbarer Überschuss" bezeichnet.

Wie berechnen Sie den anrechenbaren Überschuss?

  1. Schritt 1 – Berechnung des Bruttogewinns gemäß zweitem Zeitplan.
  2. Schritt 2 – Berechnung der Abschreibung gemäß Abschnitt 6(a) Es handelt sich um eine zulässige Abschreibung gemäß den Bestimmungen des Abschnitts (1) des Abschnitts 32 des Einkommensteuergesetzes. Schritt 3 – Berechnung des Entwicklungsrabatts oder der Entwicklungszulage Abschnitt 6(b)

Was wird vom anrechenbaren Überschuss an- und abgerechnet?

Das Prinzip der Anrechnung und Verrechnung des anrechenbaren Überschusses lautet wie folgt: Übersteigt für ein beliebiges Jahr der anrechenbare Überschuss den Betrag des an die Arbeitnehmer zu zahlenden Höchstbonus, so bleibt der Überschuss vorbeh alten bis zu zwanzig Prozent des Gesamtgeh alts oder -lohns der Arbeitnehmer auf neue Rechnung vorzutragen zur Festsetzung am …

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