' Disziplinarverfahren kann nach der Pensionierung nicht fortgesetzt werden', urteilt der Oberste Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter nach seiner Pensionierung nicht fortgesetzt werden kann, es sei denn, eine solche Maßnahme ist nach den Vorschriften für den jeweiligen Dienst zulässig.
Wie leitet man ein Disziplinarverfahren ein?
Das Ressortverfahren gegen einen Beamten muss verschiedene Schritte durchlaufen wie:
- Einreichen von Beschwerden oder Anschuldigungen wegen Fehlverh altens gegenüber der Regierung. …
- Holding of Preliminary Enquiry.
- Berücksichtigung des Voruntersuchungsberichts durch die Disziplinarbehörde.
Können Altersleistungen ausstehende Anfrage einbeh alten werden?
Es kann keinerlei Rechtfertigung dafür geben, die Rentenzahlungen für 17 Jahre im Namen einer anhängigen Untersuchung gegen eine Regierung im Ruhestand zurückzuh alten. Knecht. Auf Regel 64 der Regeln von 1976 kann nicht zurückgegriffen werden, um Zuwendungen auf unbestimmte Zeit zurückzuh alten.
Ist Zwangspensionierung eine schwere Strafe?
(1) Einem Staatsbediensteten, der zwangsweise aus dem Dienst ausgeschieden ist, kann von der für die Verhängung einer solchen Strafe zuständigen Behörde eine Rente oder Gratifikation oder beides zu einem Satz von mindestens zwei Dritteln und höchstenszuerkannt werden. 1[volle Ausgleichsrente] oder Gratifikation oder beides, die ihm am Tag seiner Pflicht … zusteht
Soll sich nicht auf Ereignisse beziehen, die mehr als vier Jahre vor dieser Institution stattgefunden haben?
In einem solchen Fall wird durch die Regeln klargestellt, dass Abteilungsverfahren sich nicht auf ein Ereignis beziehen dürfen, das mehr als 4 Jahre vor dieser Institution stattgefunden hat, Das bedeutet, dass Disziplinarverfahren auch nach der Pensionierung eingeleitet werden können, jedoch nicht in Bezug auf ein Ereignis, das …