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Können wir den Kundennamen im Lebenslauf erwähnen?

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Können wir den Kundennamen im Lebenslauf erwähnen?
Können wir den Kundennamen im Lebenslauf erwähnen?

Video: Können wir den Kundennamen im Lebenslauf erwähnen?

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Video: Hobbys im Lebenslauf: Was angeben (& was besser nicht?) 2024, April
Anonim

Wenn Sie für ein Unternehmen in einem anderen Unternehmen arbeiten, das der Kunde ist, geben Sie im Allgemeinen Ihren tatsächlichen Arbeitgeber an und erwähnen dann den Kunden in der Arbeitsbeschreibung, es sei denn, Sie haben eine Geheimh altungsvereinbarung, die die Erwähnung verbietetWenn Sie am Ende für mehrere große Kunden arbeiten, können Sie jedem einen Aufzählungspunkt geben.

Wie listet man Kunden in einem Lebenslauf auf?

Wenn der Kunde ein großer Name in der Branche ist, erwägen Sie, ihn zuerst aufzulisten. Wenn Sie wissen, dass zukünftige Arbeitgeber den Namen des großen Kunden erkennen werden, für den Sie gearbeitet haben, können Sie zuerst den Namen des Kunden auflisten und dann anzeigen, dass es sich um eine Vertragsposition handelt.

Können wir den Projektnamen im Lebenslauf erwähnen?

Projekte können in einem Lebenslauf unter einer Stellenbeschreibung als Leistungen aufgeführt werden. Sie können sie auch in einem separaten Abschnitt mit dem Titel Projekte, Persönliche Projekte und Akademische Projekte Akademische Projekte auflisten. Sie können auch einen projektorientierten Lebenslauf erstellen.

Können Sie Ihre Kunden nennen?

Kurze Antwort: Verwenden Sie zur Sicherheit niemals den Namen eines Kunden ohne dessen Erlaubnis Wenn Sie „sicher sind, dass der Kunde nichts dagegen hat“, warum nehmen Sie dann nicht zwei Minuten und schreiben Sie ihnen eine E-Mail, nur um sicherzugehen. Kunden mögen ihre Gründe haben, warum sie nicht wollen, dass Sie ihren Namen verwenden, also warum die Beziehung deswegen riskieren?

Können Sie offenlegen, wer Ihre Kunden sind?

Der Kunde hat die Erwartung an Datenschutz und Vertraulichkeit die wir als Fachleute wahren sollten. … Aus ethischer Sicht ist es nicht unangemessen, den Namen eines Kunden offenzulegen, es sei denn, der Kunde ist eine Nicht-Geschäftsperson, die vernünftigerweise Vertraulichkeit erwarten würde.

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