Offensichtlich muss der Testamentsvollstrecker eine Kopie des Testaments haben Er ist dafür verantwortlich, den Nachlass des Verstorbenen gemäß den Bestimmungen zu regeln. Er muss es überprüfen, um zu verstehen, wer die Begünstigten sind, und um sich über besondere Beschränkungen oder Anweisungen zu informieren, die möglicherweise in Bezug auf ihre Anteile am Nachlass bestehen.
Soll ich dem Testamentsvollstrecker eine Kopie meines Testaments geben?
Mit Ihrem Testamentsvollstrecker: Da Ihr Testamentsvollstrecker letztendlich derjenige ist, der Ihr Testament benötigt, kann es sinnvoll sein, ihm oder ihr die Originalkopie zu geben, vorausgesetzt, der Testamentsvollstrecker hat einen sicheren Ort, um es aufzubewahren… Beachten Sie auch, dass Ihr Testamentsvollstrecker wahrscheinlich in der Lage sein wird, Ihr Testament zu lesen, sobald es in seinem oder ihrem Besitz ist.
Muss ein Testamentsvollstrecker das Testament lesen?
In Wirklichkeit gibt es keine offizielle Vorschrift, dass das Testament der Familie oder den Begünstigten vorgelesen werden muss, aber es kann besonders hilfreich sein, ein Familientreffen mit dem Testamentsvollstrecker abzuh alten und wichtige Begünstigte treffen sich, um das Testament zu lesen, eine Erläuterung der Bedingungen des Testaments zu erh alten und auch Pläne oder Strategien zu besprechen …
Wer bewahrt das Original eines Testaments auf?
Die meisten Nachlassplanungsanwälte übernehmen die Verantwortung für die Aufbewahrung der ursprünglichen Testamente und anderer Dokumente ihrer Kunden. Sie tun dies aus zwei Gründen. Erstens sind sie oft besser ausgestattet, um die Originale sicher aufzubewahren, wo sie bei Bedarf gefunden werden können.
Müssen Testamentsvollstrecker die Begünstigten informieren?
Der Testamentsvollstrecker ist gesetzlich verpflichtet, alle im Testament genannten Begünstigten zu identifizieren und zu benachrichtigen. Der Testamentsvollstrecker muss den Erben über seine Berechtigung zur Erbschaft aus dem Nachlass informieren. Wenn Sie der Begünstigte des Nachlasses sind, wird der Testamentsvollstrecker Sie rechtzeitig benachrichtigen.