Sollen Angehörige Testamentsvollstrecker bezahlen?

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Sollen Angehörige Testamentsvollstrecker bezahlen?
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Video: Sollen Angehörige Testamentsvollstrecker bezahlen?

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Video: Testamentsvollstreckung 2024, Dezember
Anonim

Viele Leute fragen sich: "Soll ich ein Testamentsvollstreckerhonorar verlangen?" Sie könnten sich unwohl dabei fühlen, Zahlungen anzunehmen dafür, dass sie Familienmitgliedern in einer schwierigen Zeit helfen. Und es ist nichts Falsches daran, als Testamentsvollstrecker ohne Bezahlung zu dienen.

Sollte der Testamentsvollstrecker ein Familienmitglied sein?

Nur Kinder oder Familienmitglieder können als Testamentsvollstrecker fungieren Du bist nicht nur nicht verpflichtet, dein Kind oder Familienmitglied zu ernennen, es ist oft am besten, es nicht zu ernennen dein Kind. Der häufigste Fall, in dem die Ernennung eines Ihrer Kinder zum Testamentsvollstrecker problematisch ist, tritt auf, wenn eines Ihrer Kinder bei Ihnen lebt.

Was ist eine faire Testamentsvollstreckergebühr?

Nach dem California Probate Code erhält der Testamentsvollstrecker normalerweise 4 % auf die ersten 100.000 $, 3 % auf die nächsten 100.000 $ und 2 % auf die nächsten 800.000 $, sagt William Sweeney, ein in Kalifornien ansässiger Nachlassanw alt. Für einen Nachlass im Wert von 600.000 $ beläuft sich die Gebühr auf etwa 15.000 $.

Muss ein Testamentsvollstrecker den Begünstigten die Buchh altung vorlegen?

Ob Sie ein Begünstigter oder ein Testamentsvollstrecker eines Nachlasses sind, Sie stellen sich vielleicht die Frage, ob ein Testamentsvollstrecker den Begünstigten eine Buchh altung vorlegen muss. Die Antwort lautet: ein Nachlassverw alter ist nicht automatisch verpflichtet, eine Nachlassbuchh altung einzureichen.

Was ist eine angemessene Entschädigung für einen Testamentsvollstrecker?

In der Regel wird das Nachlassgericht die Entschädigung des Testamentsvollstreckers für angemessen h alten, wenn sie mit dem übereinstimmt, was die Leute in der Vergangenheit als Entschädigung in diesem Bereich erh alten haben Zum Beispiel, wenn in der letzten Jahr lagen Testamentsvollstreckergebühren in der Regel bei 1,5 %, dann würden 1,5 % als angemessen und 3 % möglicherweise als unangemessen angesehen.

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