Muss eine GmbH einen angenommenen Namen einreichen?

Inhaltsverzeichnis:

Muss eine GmbH einen angenommenen Namen einreichen?
Muss eine GmbH einen angenommenen Namen einreichen?

Video: Muss eine GmbH einen angenommenen Namen einreichen?

Video: Muss eine GmbH einen angenommenen Namen einreichen?
Video: Einzelunternehmen gründen - Das muss man beachten 2024, Dezember
Anonim

Ja. Wenn jede oder mehrere Serien der LLC Geschäfte unter einem anderen Namen als dem Namen der LLC tätigen, muss die LLC gemäß Kapitel 71 des Texas Business & Commerce Codeeine Bescheinigung über den angenommenen Namen für den Namen der Serie einreichen

Braucht meine LLC einen DBA?

Sie benötigen jedoch keinen DBA für Ihre LLC wenn Sie Ihren LLC-Namen als Firmennamen verwenden. Möglicherweise benötigen Sie auch einen DBA, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine offene Handelsgesellschaft betreiben.

Was ist der Unterschied zwischen einem angenommenen Firmennamen und einer LLC?

Der größte Unterschied zwischen einem DBA und einer LLC ist Haftungsschutz Unter einem DBA gibt es keinen Unterschied zwischen dem Geschäftsinhaber und dem Unternehmen.… Auf der anderen Seite bietet eine LLC einen beschränkten Haftungsschutz. Das persönliche Eigentum der Geschäftsinhaber bleibt vollständig vom Geschäft getrennt.

Kann eine LLC unter einem anderen Namen operieren?

Ja, es ist möglich, dass eine LLC unter mehr als einem DBA gleichzeitig tätig ist. DBAs erlauben einer LLC, mehr als einen Firmennamen zu verwenden, ohne mehrere separate juristische Personen gründen zu müssen. … An den meisten Standorten müssen DBAs bei der Landes- oder Kommunalverw altung registriert sein.

Ist angenommener Name derselbe wie DBA?

Ein Deckname wird auch ein DBA (doing business as)-Name genannt … Unabhängig von Ihrer Unternehmensform – Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen – benötigen Sie um die Gesetze Ihres Bundesstaates zum angenommenen Namen einzuh alten, wenn Sie Geschäfte unter einem anderen Namen als Ihrem gesetzlichen Namen tätigen.

Empfohlen: