Im Allgemeinen unterliegen Slogans und „traditionelle“Marken den gleichen Regeln. Dementsprechend ist, solange ein Slogan oder Slogan entweder von Natur aus unterscheidungskräftig ist oder eine sekundäre Bedeutung entwickelt hat, ein Slogan als Marke schutzfähig.
Ist ein Slogan markenrechtlich oder urheberrechtlich geschützt?
Typischerweise kann ein Slogan nicht urheberrechtlich geschützt werden da das Urheberrecht kurze Phrasen nicht schützt. Ein kurzer Satz kann in Verbindung mit einer Illustration geschützt werden oder er kann in manchen Fällen geschützt werden, wenn er aus einem größeren bekannten Werk stammt, wie z. B. eine Zeile aus einem Film.
Kann eine Marke einen Slogan enth alten?
Slogans sind schützenswerte IP-Werte (Markenzeichen). Durch die Registrierung Ihrer Marke erh alten Sie mindestens 15 Jahre exklusive Nutzungsrechte, die Sie unbegrenzt verlängern können, solange sie noch verwendet wird.
Woher wissen Sie, ob ein Slogan markenrechtlich geschützt ist?
Gehen Sie zur Website des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten (USPTO). Prüfen Sie die Datenbank des Trademark Electronic Search System (TESS). Stellen Sie sicher, dass der Slogan nicht bereits in derselben Kategorie registriert ist.
Kann ein Slogan urheberrechtlich geschützt sein?
Das Urheberrecht schützt keine Namen, Titel, Slogans oder kurze Sätze. In einigen Fällen können diese Dinge als Warenzeichen geschützt sein. Wenden Sie sich für weitere Informationen an das U. S. Patent & Trademark Office, [email protected], oder lesen Sie Rundschreiben 33.